Hinweise zum Datenschutz / Datenschutzerklärung der xeranet AG

Link: Datenschutz-Erklärung www.xeranet.de

1. Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der xeranet AG („Verkäufer“) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vor Abschluß des Vertrags schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sämtliche Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Die Angestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Eventuell trotzdem gemachte mündliche Zusagen gelten als nicht getätigt und haben keine Rechtswirksamkeit.

3. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Angebots- und Rechnungspreise sind Nettopreise, die jeweilige MwSt. wird zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, aber nicht gezwungen. Die Höhe der dem Kunden anfallenden Versandkosten wird in diesem Fall nicht erhöht. Verlangt der Kunde seinerseits Teillieferung, so fällt – falls nicht schriftlich anders vereinbart – pro Teilsendung die volle Versandkostenpauschale an.

5. Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter – auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt vom Verkäufer eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche. Hierauf kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 Prozent für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Diese Entschädigung kann erst ausgelöst werden, wenn dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt wurde. Der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant die Zusagen nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferant durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe auszukehren. In jedem Fall gelten für diesen Vorgang die AGB des Vorlieferanten oder des Herstellers.

6. Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, erfolgt die Versendung auf Risiko des Käufers.

7. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterläßt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung auf Grund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferung gelten die Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.

9. Gewährleistung
Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten diejenigen Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller oder Distributor dem Verkäufer gegenüber einräumt. Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

Grundsätzlich gilt bei Neu-Ware ein Gewährleistungszeitraum für alle Geschäfte mit Verbrauchern (§13 BGB) von zwei Jahren (24 Monate ab Rechnungsdatum), für Geschäfte mit Unternehmern (§14 BGB) von einem Jahr (12 Monate ab Rechnungsdatum).

Für Nacherfüllung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware bei dem Verkäufer entweder (fern-) schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.

b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
· der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
· in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
· der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
· der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß des Gesamt-Gerätes sowie Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Verkäufer kann bei Garantie-Ansprüchen des Käufers gegen den Hersteller („Herstellergarantie“) unter Erstattung seiner Kosten (Standard-Tarif) die Abwicklung übernehmen. Ein Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer besteht nicht.

10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist per Barzahlung an Überbringer oder innerhalb 10 Tagen brutto ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlung ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über den jeweils Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden MwSt. und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Fall des Verzuges ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Verkäufer kann auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Bezahlung per Bankwechsel oder Scheck ist nicht statthaft.

11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

12. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.

13. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Leistung zu ersetzen.

14. Unwirksame Bedingungen / „Salvatorische Klausel“
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

15. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort / Gerichtsstand
Auf Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sitz des Verkäufers.

16. Reparaturen / Leihgeräte
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mangelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffer 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.

Der Verkäufer kann im Bedarfsfall dem Käufer für die Dauer der Reparatur bzw. der Neu-Anschaffung ein Ersatzgerät anbieten. Für die Funktion des Geräts wird vom Verkäufer keine Haftung übernommen. Der Verkäufer kann eine Ausleih-Vergütung berechnen.

Aktueller Stand: 16. Mai 2018
(Original-Version von 1. Oktober 2003; überarbeitete Version vom 25. August 2005 sowie 20. August 2010, Ergänzungen vom 13. März 2014)